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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Ihre Einkaufsbedingungen treten durch unsere Geschäftsbedingungen außer Kraft.

1. Verbindlichkeit

Unsere nachstehenden Bedingungen sind ein wesentlicher Bestandteil unserer Kaufverträge bzw. Lieferungen. Alle hierzu in Widerspruch stehenden oder darüber hinausgehenden Vereinbarungen bedingen unsere schriftliche Bestätigung. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden sind für uns auch dann unverbindlich, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

2. Angebot und Vertragsabschluß

Alle Angebote sind freibleibend. Ein Abschluss wird erst durch unsere Bestätigung rechtskräftig, deren Inhalt damit Vertragsgrundlage wird.

3. Lieferumfang

Der Lieferumfang ist in dem Lieferschein festgelegt. Bei Schüttgütern ist eine Mehr- oder Minderlieferung von 10 % zulässig. Maße und Gewichte gem. Wiegeprotokoll. Für die Abrechnung sind die von uns angegebenen Gewichte und Stückzahlen maßgebend. Beanstandungen der Lieferung sind unverzüglich, spätestens 1 Woche nach Eingang der Rechnung vorzubringen.

4. Preisstellung

Unsere Preise gelten frei Haus und beruhen auf den bei Vertragsabschluß gültigen Kostenfaktoren, erfahren diese bis zur Lieferung eine Änderung, behalten wir uns, soweit nicht Festpreise vereinbart wurden, eine entsprechende Preisberichtigung vor.

5. Gewährleistung

Der Besteller hat die Ware unverzüglich zu prüfen und etwaige Mängel sofort nach Eingang schriftlich zu melden. Mängel, die auch bei sorgfältigster Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Feststellung der Fehler zu melden. Für von uns gelieferte Fremderzeugnisse haften wir nur in dem Umfang, in dem unsere Unterlieferanten die Gewähr Ihrer Produkte von uns gegenüber übernehmen. Weitergehende Ansprüche irgendwelcher Art, insbesondere Schadenersatz usw. sind ausgeschlossen.

6. Zahlungsbedingungen

Unsere Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen netto sofort zahlbar. Bei sofortiger Barzahlung gewähren wir 2 % Skonto. Scheckzahlungen gelten erst als Zahlung, wenn diese ordnungsgemäß unserem Konto gutgeschrieben sind. Etwaige Beanstandungen entbinden den Besteller nicht von der pünktlichen Einhaltung des Zahlungstermins. Bei verspäteter oder gestundeter Zahlung sind wir, ohne das es einer Mahnung bedarf, zur Berechnung von Zinsen und Provisionssätzen, die 2% über den banküblichen Zinsen liegen, berechtigt.

7. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Gegenstände bleiben bis zur Bezahlung unserer sämtlichen, auch künftigen Forderungen unser Eigentum.

8. Erfüllungsort

Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferung und Zahlung ist für beide Teile 47877 Willich, Deutschland. Das gilt auch für Scheckzahlungen, Geschäftsabwicklungen nur nach deutschem Recht.